Ihr BIT-Ansprechpartner

BIT Treuhand AG

 BIT Treuhand AG

Büro Neuwied
Schillerstrasse 12
56567 Neuwied

 

Telefonnummer 02631 34457-0

Faxnummer 02631 34457-50

E-Mail

Holz

Fußnoten & Zeichenerklärung

1) Die Mindestinvestition ist der kleinstmögliche Betrag exklusive eines möglichen Agios, mit dem ein Anleger sich beteiligen kann. Höhere Investitionen sind möglich, wobei i.d.R. die vorgeschriebene Stückelung zu beachten ist.

2) Bei Sparplänen entsprechen die Angaben den kleinstmöglichen Sparraten & Intervallen über die Einzahlungsphase. Höhere Sparraten sind möglich - unterliegen ggf. aber auch einer vorgeschriebenen Stückelung.

3) Die dargestellte Laufzeit ist ein Prognosewert laut Anbieter. Die tatsächliche Laufzeit kann hiervon erheblich nach oben oder unten abweichen.

4) Gesamtauszahlung inkl. Veräußerung. Die dargestellten Auszahlungen sind ein Prognosewert laut Anbieter. Die tatsächlichen Auszahlungen können hiervon erheblich nach oben oder unten abweichen.

5) Brutto-Vermögenszuwachs p.a.. Der angezeigt Wert ist ein Durchschnittswert der Gesamtauszahlung inkl. Veräußerung abzgl. 100% (Kapitaleinsatz) über die Laufzeit und soll die Vergleichbarkeit der Produkte verbessern. Es handelt sich explizit um kein IRR. Die Berechnung berücksichtig dabei keine steuerlichen Ergebnisse (daher Brutto). Der angegebene Wert wird weder vom Produkt-Anbieter noch von der BIT Treuhand AG garantiert.
I.d.R. errechnet sich der Wert aus folgender Formel: BVZ = ( A - 100% ) / L
Dabei ist BVZ=Brutto-Vermögenszuwachs, A=Auszahlung gesamt 2), L=Laufzeit 1) und 100%=Eingesetztes Kapital.

6) Icon Feri-Logo Icon Feri-Logo Es liegt für diesen Fonds ein Plausibilitätscheck von Feri EuroRating vor. Der Plausibilitätscheck untersucht die Nachvollziehbarkeit und wirtschaftliche Schlüssigkeit von Fondsprospekt (gemäß der Angaben des IdWS4 Gutachtens), Fondskonzept, Asset, Performance/Prognoserechnung und Initiator.

7) Icon Scope Investment Monitoring Icon Scope Investment Monitoring Die Fondsgesellschaft hat die Scope Analysis GmbH mit dem Investment Monitoring für diesen Fonds beauftragt. Anleger und Finanzvermittler profitieren durch ein kontinuierliches Reporting, eine fortlaufende Analyse und eine regelmäßige Bewertung des Fonds von einem Höchstmaß an Transparenz. Zudem liefert die externe Leistungskontrolle ein einheitliches Berichtswesen. Das Investment Monitoring ist in ein Risikokontrollsystem eingebunden, das die Überwachung von Portfolien erheblich vereinfacht.

8) Icon Scope Plausibilitätsprüfung Icon Scope Plausibilitätsprüfung Es liegt für diesen Fonds ein Plausibilitätscheck von Scope Analysis GmbH gemäß IDW PS 951 vor. Der Plausibilitätscheck unterstützt Intermediäre wirksam bei Ihren Produktprüfungsaufgaben.

9) Icon Scope Produktprüfungshaftung Icon Scope Produktprüfungshaftung Es liegt für diesen Fonds eine Erweiterte Produktprüfung gemäß IDW PS 951 vor, für die Scope Analysis GmbH die Haftung übernimmt.

10) Icon Deutsches Institut für Kapitalanlagen - Plausibilitätsprüfung Icon Deutsches Institut für Kapitalanlagen - Plausibilitätsprüfung Es liegt für diesen Fonds ein Arbeitspapier zur wirtschaftlichen Plausibilitätsprüfung des DIK Deutschen Instituts für Kapitalanlagen vor.

11) Icon Deutsches Institut für Kapitalanlagen - Fonds Monitoring Icon Deutsches Institut für Kapitalanlagen - Fonds Monitoring Für diesen Fonds wird durch das DIK Deutsches Institut für Kapitalanlagen ein regelmäßiger Monitoringbericht über den Verlauf des Projektes erstellt.

12) Icon Dextro Group Plausibilitätsprüfung Icon Dextro Group Plausibilitätsprüfung Es liegt für diese(n) Fonds/Vermögensanlage eine Plausibilitätsprüfung der Dextro Group® Germany GmbH (zertifiziert nach IDW PS 951 Typ B) vor. Diese Plausibilitätsprüfung untersucht die Richtigkeit, Nachvollziehbarkeit und Schlüssigkeit von Prospekt, Konzept (rechtliche, steuerliche und wirtschaftliche Aspekte), Asset, Prognoserechnung und Initiator.

13) Icon TKL.Fonds Plausibilitätsprüfung Icon TKL.Fonds Plausibilitätsprüfung Für diesen Fonds wurde eine Plausibilitätsprüfung von TKL.Fonds - Gesellschaft für Fondsconception und -analyse mbH durchgeführt.

14) Icon IfBA Plausibilitätsprüfung Icon IfBA Plausibilitätsprüfung Das Institut für Beteiligungs-Analyse (IfBA) hat für diesen Fonds eine Plausibilitätsprüfung erstellt.

15) Icon WpHG konforme Unterlagen Icon WpHG konforme Unterlagen Für dieses Produkt liegt eine Konformitätserklärung zu den Anforderungen des § 31 ff. WpHG bzw. des § 14 FinVermV seitens des Anbieters oder eines Wirtschaftsprüfers vor.

16) Icon Dextro Group Ratingklassen AAA Icon Dextro Group Ratingklassen AAA Es liegt eine Ratingklassen-Einstufung der Dextro Group® Germany GmbH zwischen AAA (bestes Chance-Risiko-Verhältnis) und D (schlechtestes Chance-Risiko-Verhältnis) vor. Hierbei beschreibt die Ratingklasse BBB die untere Grenze des Investmentgrade. Die Ermittlung der Dextro-Ratingklasse ist gemäß IDW 951 Typ B zertifiziert und wird mit einem gemäß IDW PS 880 und IDW RS FAIT1 Standards zertifizierten finanzmathematischen Analyseverfahren erstellt.
(Die in dieser Zeichenerklärung angezeigte bestmögliche Wertung ist lediglich eine exemplarische Darstellung.)

17) Icon Dextro Group Risikoklassen 3 Icon Dextro Group Risikoklassen 3 Es liegt eine WpHG-konforme Risikoeinstufung der Dextro Group® Germany GmbH vor. Die Ermittlung der Dextro-Risikoklasse ist gemäß IDW 951 Typ B zertifiziert und wird mit einem gemäß IDW PS 880 und IDW RS FAIT 1 Standards zertifizierten finanzmathematischen Analyseverfahren erstellt.
(Die in dieser Zeichenerklärung angezeigte bestmögliche Wertung ist lediglich eine exemplarische Darstellung.)

18)

Risikoklassen gemäß Scope:

 
Scope Risikoklasse 1 Scope Risikoklasse 1 Niedriges Risiko (kommt für Beteiligungen nicht in Frage)

Die Kapitalanlage setzt lediglich eine sehr geringe Risikobereitschaft des Anlegers voraus. Es wird bei negativer Entwicklung kein Ausfall des investierten Kapitals antizipiert. Die Hinweise zu Risiken Alternativer Investment Fonds sind zu beachten, insbesondere das generelle Totalverlustrisiko.

 
Scope Risikoklasse 2 Scope Risikoklasse 2 Mäßiges Risiko (kommt für Beteiligungen nicht in Frage)

Die Kapitalanlage erfordert eine mäßige Risikobereitschaft des Anlegers. Es wird ein Kapitalausfall bei negativer Entwicklung von bis zu 5% des investierten Kapitals antizipiert. Die Hinweise zu Risiken Alternativer Investment Fonds sind zu beachten, insbesondere das generelle Totalverlustrisiko.

 
Scope Risikoklasse 3 Scope Risikoklasse 3 Mittleres Risiko

Die Kapitalanlage erfordert eine gesteigerte Risikobereitschaft des Anlegers. Es wird ein Kapitalausfall bei negativer Entwicklung von bis zu 10% des investierten Kapitals antizipiert. Die Hinweise zu Risiken Alternativer Investment Fonds sind zu beachten, insbesondere das generelle Totalverlustrisiko.

 
Scope Risikoklasse 4 Scope Risikoklasse 4 Hohes Risiko

Die Kapitalanlage erfordert eine hohe Risikobereitschaft des Anlegers. Es wird ein Kapitalausfall bei negativer Entwicklung von nicht mehr als 50% des investierten Kapitals antizipiert. Die Hinweise zu Risiken Alternativer Investment Fonds sind zu beachten, insbesondere das generelle Totalverlustrisiko.

 
Scope Risikoklasse 5 Scope Risikoklasse 5 Besonders hohes Risiko

Die Kapitalanlage erfordert eine sehr hohe Risikobereitschaft des Anlegers. Es wird ein Kapitalausfall bei negativer Entwicklung von mehr als 50% des investierten Kapitals antizipiert. Die Hinweise zu Risiken Alternativer Investment Fonds sind zu beachten, insbesondere das generelle Totalverlustrisiko.

 
* Hinweise zu Risiken Alternativer Investment Fonds

Für alle Risikoeinstufungen gilt, dass Beteiligungen an Alternativen Investment Fonds mitunternehmerische Beteiligungen sind. Mitunternehmer ist, wer als Gesellschafter oder Treugeber einer Personengesellschaft (hier der Kommanditgesellschaft) Mit-Unternehmerrisiko (so z.B. im Sinne der nachgenannten generellen Risiken) trägt und Mit-Unternehmerinititative entfalten kann (so z.B. im Rahmen von Gesellschafterabstimmungen). Mit derartigen Beteiligungen sind Risiken verbunden, die von der Entwicklung der wirtschaftlichen, rechtlichen und steuerlichen Rahmenbedingungen abhängig sind. Generell besteht bei derartigen Beteiligungen das Risiko eines Totalverlusts des eingesetzten Kapitals und des Agios. Grundsätzlich ist es möglich, dass es zu Zahlungspflichten von Zeichnern kommen kann (z.B. in Form von Steuerzahlungen), ohne dass Rückflüsse aus der Beteiligung erfolgt wären, dieses kann eine Insolvenz des Zeichners zur Folge haben. Des Weiteren besteht das Risiko, dass der Anleger verpflichtet ist, in voller Höhe (d.h. ohne Begrenzung auf die Höhe seiner Haftsumme oder Einlage) erhaltene Auszahlungen an die Fondsgesellschaft analog §§ 30, 31 GmbHG zurückzuzahlen, wenn Auszahlungen geleistet wurden, die zur Überschuldung oder Zahlungsunfähigkeit der Fondsgesellschaft und dadurch mittelbar dazu führen, dass bei der persönlich haftenden Gesellschafterin, die für die Verbindlichkeiten der Fondsgesellschaft haftet, eine Unterbilanz entsteht oder vertieft wird. Im Insolvenzfall kann der Anleger zudem nach § 172 Abs. 4 HGB trotz Leistung seiner Einlage in dem Umfang zur Rückzahlung von - nicht durch handelsrechtliche Gewinne abgedeckten - Ausschüttungen und Entnahmen verpflichtet sein, in dem das Kapitalkonto unter den Wert der Hafteinlage abgesunken ist. Bei ratierlicher Einzahlung der Pflichteinlage kann im Insolvenzfall die Erbringung der gesamten Einlage (also auch des noch nicht geleisteten Teils) durch den Insolvenzverwalter eingefordert werden. Die Handelbarkeit von Anteilen an Alternativen Investment Fonds ist regelmäßig eingeschränkt, eine Rückgabe von Anteilen an eine Fondsgesellschaft ist grundsätzlich ausgeschlossen. Es ist möglich, dass ein Anleger keinen Käufer für seine Beteiligung findet und daher seine Beteiligung nicht oder nicht zu dem von ihm gewünschten Zeitpunkt oder nur unter Wert veräußern kann. Eine ordentliche Kündigung der Beteiligung ist regelmäßig erst zum Ende der konzeptionsgemäß geplanten Laufzeit eines Fonds möglich. Risiken bestehen auch im Hinblick auf die Einnahmesicherheit eines Fonds. Insbesondere die Laufzeit von eventuell bestehenden Mietverträgen und die Bonität des oder der Mieter beeinflussen hier das Risiko, und auch die Höhe der zugrunde gelegten Inflationsannahme beeinflusst die Höhe des Risikos. Mit steigender Laufzeit eines Fonds steigt zudem die Gefahr des Eintritts von Risiken (z.B. durch Veränderungen der Bonität der Vertragspartner) und sinkt die Möglichkeit, diese angemessen prognostizieren zu können. Weitere Risiken können aus dem Einsatz von Fremdkapital im Rahmen der Fondsfinanzierung erwachsen. Diese Risiken steigen in Abhängigkeit von der Höhe der Fremdkapitalquote, bei fehlender oder nur kurzer vereinbarter Zinsbindung und bei einer von der Fondswährung abweichenden Finanzierung des Fonds in einer Drittwährung. Erfolgt eine Finanzierung eines Fonds in einer Drittwährung, die nicht mit der Währung identisch ist, in der die Einlage zu erbringen ist, bestehen mithin Wechselkursrisiken, die sich auf das Ergebnis des Fonds negativ oder positiv auswirken können. Strukturell gleiche Risiken bestehen auf Anlegerebene, wenn ein Anleger eine Anlage in einer von seiner Heimatwährung abweichenden Währung tätigt. Erfolgt innerhalb eines Fonds keine Risikostreuung durch eine Investition in mehrere Anlageobjekte und/oder verschiedene Anlageklassen, steigert auch dieses das mit dem jeweiligen Fonds verbundene Risiko. Zudem bestehen Risiken im Hinblick darauf, ob bzw. dass anfallende Aufwendungen (z.B. Höhe von Anschlusszinssätzen, Kosten der Instandhaltung, Kosten von Betriebsmitteln) angemessen kalkuliert worden sind. Risiken erwachsen auch aus den rechtlichen und wirtschaftlichen Rahmenbedingungen des jeweiligen Investitionsortes. Zudem beeinflusst die Erfahrung des Fondsanbieters am Markt allgemein und insbesondere im Hinblick auf das jeweilige Fondssegment die Risikogeneigtheit eines Fonds, Schlüsselpersonenrisiken können hier zum Tragen kommen. Diese Aufzählung möglicher Risiken ist nicht abschließend, eine vollständige Darstellung der aus Sicht des Fondsanbieters jeweils erkennbaren Risiken kann nur dem Verkaufsprospekt entnommen werden. Alternative Investment Fonds eignen sich nicht für Anleger, die eine Anlageform suchen, bei der die Ergebnisse im Vorhinein als sicher oder annähernd sicher feststehen bzw. die eine feste Verzinsung ihrer Anlage erwarten. Da jeder Fonds individuelle dem jeweiligen Konzept entsprechende Risiken aufweist, sind die speziellen im Verkaufsprospekt ausgewiesenen Risiken in eine Anlageentscheidung mit einzubeziehen, so dass die Lektüre des vollständigen Prospekts notwendig bleibt.
Methodik
Die Grundlage für die Einstufung der erforderlichen Risikobereitschaft bei Anlagen in Alternative Investment Fonds bildet die Einschätzung des maximal möglichen Verlustes in 99% aller berechneten Szenarien auf Basis eines VaR - Value at Risk. Dieser wird im Rahmen einer Kapitalfluss-Simulation analog zum VaR errechnet. Dabei werden insbesondere folgende Risikoerwartungen berücksichtigt: Einnahmen und Ausgaben, Investitionskosten und Veräußerungserlös, volkswirtschaftliche und laufzeitabhängige Risiken (Zinsen, Inflation und Wechselkurse, Markt- und Branchenrisiken, Länder- und Steuerrisiken) sowie die Qualität des Fondsmanagements.
Haftungsausschluss
Die Scope Capital Services GmbH übernimmt keine Verantwortung oder Haftung für einen Schaden, der sich aus einer Verwendung der Risikoklassifizierung und der darin enthaltenen Angaben ergibt. Eine Investitionsentscheidung sollte auf der Grundlage des offiziellen Verkaufsprospektes erfolgen und auf keinen Fall auf der Grundlage dieser Risikoklassifizierung. Die Risikoklassifizierung stellt weder ein Angebot noch eine Einladung zum Kauf einer Kapitalanlage dar, noch bildet dieses Dokument oder die darin enthaltenen Informationen eine Grundlage für eine vertragliche oder anderweitige Verpflichtung irgendeiner Art.

Risikoklassen gemäß Dextro Group:

 
Scope Risikoklasse 1 Scope Risikoklasse 1 Geringes Risiko (kommt für Beteiligungen nicht in Frage)

Durch die bedingte Diversifikationsmöglichkeit und Anlageziel kann kein Alternativer Investment Fonds bzw. keine Vermögensanlage in die RK1 eingestuft werden.

 
Scope Risikoklasse 2 Scope Risikoklasse 2 Mäßiges Risiko (kommt für Beteiligungen nicht in Frage)

Durch die bedingte Diversifikationsmöglichkeit und Anlageziel kann kein Alternativer Investment Fonds bzw. keine Vermögensanlage in die RK2 eingestuft werden.

 
Scope Risikoklasse 3 Scope Risikoklasse 3 Erhöhtes Risiko

Ein Alternativer Investment Fonds bzw. eine Vermögensanlage dieser Klasse weist einen kleineren oder vergleichbaren Risikogehalt (im Sinne von Renditevolatilität, Kapitalverlust- und Totalverlustrisiko) auf als die etablierten Produkte dieser Klasse. Ein quantitativer Vergleich mit Aktienfonds (DAX-Werte) bestätigt die Einstufung in die Risikoklasse.

 
Scope Risikoklasse 4 Scope Risikoklasse 4 Hohes Risiko

Ein Alternativer Investment Fonds bzw. eine Vermögensanlage dieser Klasse weist einen kleineren oder vergleichbaren Risikogehalt (im Sinne von Renditevolatilität, Kapitalverlust- und Totalverlustrisiko) auf als die etablierten Produkte dieser Klasse. Ein quantitativer Vergleich mit Aktienfonds in Fremdwährung bestätigt die Einstufung in die Risikoklasse.

 
Scope Risikoklasse 5 Scope Risikoklasse 5 Sehr hohes Risiko

Ein Alternativer Investment Fonds bzw. eine Vermögensanlage dieser Klasse weist einen größeren Risikogehalt (im Sinne von Renditevolatilität, Kapitalverlustrisiko und Totalverlust Gefahr) auf als die etablierten Produkte von RK4. Alternative Investment Fonds bzw. Vermögensanlagen in dieser Risikoklasse zeigen größere Schwankungen als Aktienfonds in Fremdwährungen und/oder unterliegt bedeutenden Transfer- und/oder Länderrisiken.

 
* Methodik der Dextro-Group
  • Die Methodik der Dextro Group berücksichtigt sowohl qualitative als auch quantitative Kriterien.
  • Zu den qualitativen Kriterien zählen: Nachvollziehbarkeit, Richtigkeit, Schlüssigkeit, Angemessenheit, Qualität des laufenden Risikomanagements sowie Erfahrung des Initiators.
  • Im Rahmen der quantitativen Analyse wird das Gesamtrisikogehalt des Fonds bzw. der Vermögensanlage simulativ ermittelt und mit anderen Investionsprodukten der jeweiligen Risikoklasse verglichen.

19) Icon ESG Artikel 9 Icon ESG Artikel 9 Einstufung des Produktes durch den Anbieter gemäß EU-Offenlegungsverordnung. Die möglichen Einstufungen lauten „Artikel 6“, „Artikel 8“ oder „Artikel 9“.

Wichtiger Hinweis
Die Webseite wird betrieben von der BIT - Beteiligungs- und Investitions- Treuhand AG, dient ausschließlich der internen Information und richtet sich ausschließlich an Finanzdienstleister und keinesfalls an Investoren / Kapitalanleger. Die Inhalte der Webseite dürfen nicht für die Anlage-/Anlegerberatung und/oder -vermittlung verwandt werden. Die dargestellten Informationen zu diesem Angebot beruhen auf den Angaben des Initiators und sind nicht von uns auf ihre Richtigkeit, Vollständigkeit und Plausibilität geprüft worden. Wir übernehmen keinerlei Gewähr für Übertragungsfehler.
Alle Rechte der auf dieser Webseite veröffentlichten Inhalte und Werke, auch der dargestellten Bilder, sind der BIT Treuhand AG vorbehalten und unterliegen dem deutschen Urheberrecht. Jede Vervielfältigung, Verarbeitung, Bearbeitung, sowie jedes Zugänglichmachen für Dritte und jede Art der Verwendung außerhalb der Grenzen des deutschen Urheberrechts sind verboten und werden zivilrechtlich verfolgt.

Disclaimer:

BIT - Beteiligungs- & Investitions-Treuhand AG garantiert nicht die Vollständigkeit, Richtigkeit und Aktualität der auf diesen Seiten zur Verfügung gestellten Daten. BIT - Beteiligungs- & Investitions-Treuhand AG erbringt keine Beratung und Empfehlung. Daher führt die Gesellschaft keine Plausibilitätsprüfungen der Beteiligungsangebote durch. Für die Aktualität, Richtigkeit und Vollständigkeit der von Dritten zur Verfügung gestellten Unterlagen, Daten und Fakten übernimmt BIT - Beteiligungs- & Investitions-Treuhand AG keine Haftung, soweit nicht eine Kardinalpflicht verletzt worden ist oder Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit der BIT - Beteiligungs- & Investitions-Treuhand AG, ihrer gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen vorliegen. Dies gilt insbesondere für die Aktualität, Richtigkeit und Vollständigkeit der Beteiligungsunterlagen. Für Vermögensschäden haftet BIT - Beteiligungs- & Investitions-Treuhand AG nur, soweit eine Kardinalpflicht verletzt wurde oder Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit der Gesellschaft, ihrer gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen vorliegen. Die Haftung ist begrenzt auf die Höhe des vertragstypischen, vorhersehbaren Schadens. BIT - Beteiligungs- & Investitions-Treuhand AG haftet nicht für entgangenen Gewinn, mittelbare Schäden, Mangelfolgeschäden und Ansprüche Dritter. Kardinalpflichten im Sinne dieser Regelung umfassen neben den vertraglichen Hauptleistungspflichten auch Verpflichtungen, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglichen und auf deren Einhaltung der Auftraggeber regelmäßig vertrauen darf.