Ihr BIT-Ansprechpartner

BIT Treuhand AG

 BIT Treuhand AG

Büro Neuwied
Schillerstrasse 12
56567 Neuwied

 

Telefonnummer 02631 34457-0

Faxnummer 02631 34457-50

E-Mail

icon_telefon

Gesetzliche Aufzeichnungspflicht

Gemäß der aktualisierten FinVermV sind ab 1. August 2020 auch Finanzanlagenvermittler mit einer Zulassung nach § 34 f der Gewerbeordnung (GewO) zur Aufzeichnung und Archivierung aller per Telefon oder Video geführten Vermittlungs- oder Beratungsgespräche sowie der weiteren elektronischen Kommunikation verpflichtet.

Die MiFID-Recorder GmbH bietet Finanzvermittlern eine einfache und kostengünstige Lösung, um die gesetzlich geforderte Aufzeichnungspflicht von telefonischer Kommunikation zu erfüllen. Vertriebspartner unseres Hauses erhalten einen exklusiven Vorteilspreis.

 
» weitere Informationen!
icon_sprechblasen

BIT-Partner werden

Vertriebspartner der BIT Treuhand AG werden

Wir freuen uns sehr über Ihr Interesse an einer Zusammenarbeit mit unserem Hause.

Weitere Informationen stellen wir Ihnen über das beigefügte Kontaktformular gerne zur Verfügung.

 
» Kontakt aufnehmen

Erklärfilm Alternative Investmentfonds

Dieser Erklärfilm wurde vom ehemaligen bsi Bundesverband Sachwerte und Investmentvermögen e.V. (mittlerweile integriert im ZIA Zentraler Immobilien Ausschuss e.V.) produziert und zur Verfügung gestellt.

 
icon_schutzschild

Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung

BIT AG und CORPORATE INSURANCE Versicherungsmakler GmbH kooperieren im Bereich Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung.

Die CORPORATE INSURANCE Versicherungsmakler GmbH hat sich früh als „Spezialitätenmakler“ einen Namen gemacht – genießen Sie als unser Partner exklusive Sonderkonditionen.

 
» weitere Informationen!
icon_formular

Prüfung nach §24 FinVermV

Für alle Finanzanlagenvermittler gemäß § 34f GewO besteht die Pflicht zur Abgabe von Prüfberichten nach Finanz­anlagen­vermittlungs­verordnung (FinVermV). Vertriebspartner unseres Hauses können unseren Service zur Erstellung der Prüfberichte einfach und unkompliziert nutzen.

Das Prüfungsangebot der Kanzlei Dr. Bischoff & Tann bietet eine sinnvolle und praxisnahe Kombination von effizienten und schnellen Prüfmechanismen und einer kostengünstigen Gebührenstruktur.

 
» weitere Informationen!
icon_paragraphen

Muster-Vermittlungsdokumentation

BIT AG veröffentlicht gemeinsam mit Rechtsanwalt Martin Klein eine neue Muster-Vermittlungsdokumentation nach KAGB und FinVermV

Die BIT Treuhand AG als Großhandelsunternehmen im Bereich Sachwertinvestments und der renommierte Hamburger Rechtsanwalt Martin Klein veröffentlichen eine neue Muster-Vermittlungsdokumentation nach aktuellsten gesetzlichen Regeln.

 
» weitere Informationen!
icon_vermittler

Unternehmensbörse für Finanzdienstleister

Seit Frühjahr 2012 engagiert sich die BIT Treuhand AG und Herr Sascha Sommer aktiv im Rahmen der aktuellen und tiefgreifenden Veränderungen der Vermittlerlandschaft für Sachwertinvestments.

 
» weitere Informationen

Online-Konferenz on demand

BIT AG Podcast Icon blauSehr geehrte Vertriebspartnerin,
sehr geehrter Vertriebspartner,

wir freuen uns sehr, Ihnen ein neues Vertriebstool unseres Hauses vorstellen zu können. Die „Online-Konferenz on demand“.

Seit einiger Zeit schon, führen wir laufend gut besuchte und daher erfolgreich Online-Konferenzen in Zusammenarbeit mit den Initiatoren zu diversen Produkten durch. Dieses Medium erfreut sich großer Beliebtheit, ist es doch für den Nutzer wenig zeit- und kostenintensiv und erfordert auch keinerlei Kapazitäten wegen An- und Abreise. Um Ihnen einen weiteren Service bieten zu können, stellen wir ab sofort auch Mitschnitte dieser Online-Konferenzen nachträglich zur Verfügung. Sie finden diese Mitschnitte beim jeweiligen Produkt unter dem Reiter „Onlinepräsentationen“.

Sollten Sie also noch mal den ein oder anderen Punkt nachhören wollen oder eine Produktschulung Ihres Interesses verpasst haben – wir bieten Ihnen durch den Mitschnitt eben dieser – die „Online-Konferenz on demand“.

Bei Fragen stehen wir gerne zur Verfügung!

Ihre BIT Treuhand AG

Marktinformationen

Presseservice

BVT: USA-Weekly-Update für Vertriebspartner-KW44_2024

Anbei erhalten Sie unser aktuelles „USA Weekly Update für Vertriebspartner“.

(Quelle: BVT Beratungs-, Verwaltungs- und Treuhandgesellschaft mbH, 29.10.2024)

Presseservice

Drei Exits aus nur einem Zielfonds

Der Private-Equity-Manager Millennium Technology Value Partners realisiert gleich drei Unternehmensverkäufe. Mit dabei ist u.a. Alibaba, die größte E-Commerce-Plattform in China.

(Quelle: mtvlp.com, 28.10.2024)

Presseservice

HEP-Presse-heppy_news_KW43_2024

Viel Spass beim Lesen unserer neuesten Heppy-News aus KW43_2024.

(Quelle: hep.global gmbh, 24.10.2024)

Disclaimer:

BIT - Beteiligungs- & Investitions-Treuhand AG garantiert nicht die Vollständigkeit, Richtigkeit und Aktualität der auf diesen Seiten zur Verfügung gestellten Daten. BIT - Beteiligungs- & Investitions-Treuhand AG erbringt keine Beratung und Empfehlung. Daher führt die Gesellschaft keine Plausibilitätsprüfungen der Beteiligungsangebote durch. Für die Aktualität, Richtigkeit und Vollständigkeit der von Dritten zur Verfügung gestellten Unterlagen, Daten und Fakten übernimmt BIT - Beteiligungs- & Investitions-Treuhand AG keine Haftung, soweit nicht eine Kardinalpflicht verletzt worden ist oder Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit der BIT - Beteiligungs- & Investitions-Treuhand AG, ihrer gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen vorliegen. Dies gilt insbesondere für die Aktualität, Richtigkeit und Vollständigkeit der Beteiligungsunterlagen. Für Vermögensschäden haftet BIT - Beteiligungs- & Investitions-Treuhand AG nur, soweit eine Kardinalpflicht verletzt wurde oder Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit der Gesellschaft, ihrer gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen vorliegen. Die Haftung ist begrenzt auf die Höhe des vertragstypischen, vorhersehbaren Schadens. BIT - Beteiligungs- & Investitions-Treuhand AG haftet nicht für entgangenen Gewinn, mittelbare Schäden, Mangelfolgeschäden und Ansprüche Dritter. Kardinalpflichten im Sinne dieser Regelung umfassen neben den vertraglichen Hauptleistungspflichten auch Verpflichtungen, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglichen und auf deren Einhaltung der Auftraggeber regelmäßig vertrauen darf.