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gestellten Unterlagen, Daten und Fakten übernimmt BIT - Beteiligungs- &
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oder grobe Fahrlässigkeit der BIT - Beteiligungs- & Investitions-Treuhand AG, ihrer gesetzlichen
Vertreter oder Erfüllungsgehilfen vorliegen. Dies gilt insbesondere für die Aktualität,
Richtigkeit und Vollständigkeit der Beteiligungsunterlagen. Für Vermögensschäden haftet
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Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit der Gesellschaft, ihrer gesetzlichen Vertreter oder
Erfüllungsgehilfen vorliegen. Die Haftung ist begrenzt auf die Höhe des vertragstypischen,
vorhersehbaren Schadens. BIT - Beteiligungs- & Investitions-Treuhand AG haftet nicht für
entgangenen Gewinn, mittelbare Schäden, Mangelfolgeschäden und Ansprüche Dritter.
Kardinalpflichten im Sinne dieser Regelung umfassen neben den vertraglichen Hauptleistungspflichten auch
Verpflichtungen, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages
überhaupt erst ermöglichen und auf deren Einhaltung der Auftraggeber regelmäßig
vertrauen darf.