Muster-Vermittlungsdokumentation anfordern
BIT AG veröffentlicht gemeinsam mit Rechtsanwalt Martin Klein eine neue Muster-Vermittlungsdokumentation nach KAGB und FinVermV
Die BIT Treuhand AG als Großhandelsunternehmen im Bereich Sachwertinvestments und der renommierte Hamburger Rechtsanwalt Martin Klein veröffentlichen eine neue Muster-Vermittlungsdokumentation nach aktuellsten gesetzlichen Regeln.
Die Neuerungen aus dem Kapitalanlagengesetzbuch (KAGB) und die Novelle der Finanzanlagenvermittlungsverordnung (FinVermV) sind bereits in die Vermittlungsunterlage eingearbeitet. BIT Treuhand AG und Rechtsanwalt Klein reagieren damit erneut sehr zeitnah auf wesentliche gesetzliche Veränderungen und Vorgaben seitens des Gesetzgebers zum Schutze der Vermittler. „Eine vollständige und widerspruchsfreie Dokumentation, die selbstverständlich auch die Anforderungen des KAGB und der FinVermV erfüllt, ist die maßgebliche Basis für die erfolgreiche Prozessführung und verhindert bereits häufig, dass es zu einer gerichtlichen Auseinandersetzung kommt“, betont Rechtsanwalt Klein, der deutschlandweit Vermittler in Haftungsprozessen vertritt. „Wir sind besonders froh, dass wir die neue innovative Dokumentation so gestalten konnten, dass sie neben den formalen Anforderungen auch eine Reihe weiterer wichtiger Aspekte für Finanzanlagenvermittler aufgreift und regelt. Beispielsweise sind dies Themen wie Plausibilitätsprüfung, Haftungsbeschränkung, Datenschutz oder Verjährung“, so Sascha Sommer, Vorstand der BIT Treuhand AG.
Herr Rechtsanwalt Klein stellt jedem interessierten Vermittler gegen ein Pauschalhonorar und Abschluss einer Mandats- und Vertraulichkeitsvereinbarung die komplette zwei- oder dreiteilige Vorlage zur Verfügung. Selbstverständlich werden individuelle Anforderungen eingearbeitet. Angeschlossene aktive Vertriebspartner der BIT Treuhand AG können die Vorlage zu einem deutlich rabattierten Entgelt exklusiv über dieses Formular anfordern.
Wichtige Information: Bei individuellen Anpassungen, wie Einbindung Ihres eigenen Logos und Firmierung, sowie der Textanpassung entstehen zusätzliche Kosten von der Grafik-Agentur. Bitte haben Sie Verständnis, dass die Rechtsanwaltskanzlei Klein ausschließlich mit dieser Grafik-Agentur zusammenarbeitet und keine anderen Agenturen zugelassen werden können.