PATRIZIA - PATRIZIA GrundInvest Heidelberg Bahnstadt
Kurzbeschreibung
Das Beteiligungsangebot richtet sich an Anleger, die mit den wirtschaftlichen, rechtlichen und steuerlichen Grundzügen einer solchen Fondsgesellschaft vertraut sind. Das Beteiligungsangebot ist auf eine bestimmte Zielgruppe zugeschnitten. Es können sich natürliche oder juristische Personen, Personengesellschaften (soweit nicht aufgrund gesellschaftsvertraglicher Regelungen ausgeschlossen) und Stiftungen im Rahmen der Kapitalerhöhungen über den Treuhandkommanditisten als Treugeber beteiligen. Die Treugeber dürfen die treuhänderische Kommanditbeteiligung grundsätzlich nicht ihrerseits (u. a. als Treuhänder) für Dritte erwerben oder halten. Die Kapitalverwaltungsgesellschaft hat freies Ermessen, Beitrittsangebote nicht anzunehmen und Kapitalerhöhungen nicht vorzunehmen.
Investitionsvorhaben
Beteiligungsobjekt:
Bei dem Beteiligungsangebot an der Fondsgesellschaft handelt es sich um eine langfristige unternehmerische Beteiligung in Form einer mittelbaren Sachwertanlage in ein diversifiziert vermietetes Gebäude mit den Hauptnutzungsarten Büro-, Freizeit-, Laborflächen und Parken und einer Vielzahl unterschiedlicher Mieter.
Das Anlageobjekt befindet sich im jüngsten Stadtteil Heidelbergs. Das Quartier wurde auf dem Areal eines Güter- und Rangierbahnhofs sowie ehemaligen Militärflächen der US-Armee im Südwesten der Heidelberger Innenstadt errichtet. Es handelt sich um eines der größten Stadtentwicklungsprojekte Deutschlands. Künftig sollen hier etwa 6.800 Menschen ein Zuhause und bis zu 6.000 Beschäftigte Arbeit finden. Aktuell sind etwa 2.800 der geplanten 3.700 Wohnungen fertiggestellt und es leben bereits rd. 5.600 Menschen in der Bahnstadt.
Wirtschaftliche und steuerliche Rahmendaten
Einzahlung / Auszahlung / Verkauf:
Einzahlung:
100% zzgl. 5% Agio, Lastschrifteinzug zum 20. des auf die Zeichnung folgenden Monats.
Auszahlung:
Auszahlungstermin jeweils zum 30.06. des Folgejahres
• für das Jahr der Zeichnung zeitanteilig
• somit erste Auszahlung zum 30.06.2023 vorgesehen
Verkauf:
Die Fondsgesellschaft endet ohne Auflösungsbeschluss zum Ablauf des 31.12.2037 und ist nach Ablauf dieser Dauer aufgelöst und ist abzuwickeln (zu liquidieren). Ein verbleibender Verwertungserlös (Auseinandersetzungsguthaben) wird im Verhältnis der eingezahlten Kapitalkonten an die Gesellschafter ausgezahlt.
Bemerkung zur Ergebnisprognose
Mit * markierte Einzahlungen sind fällig nach Annahme.
Unterstrichene Werte stellen IST-Angaben dar.
Bei schräg gedruckten Angaben handelt es sich um SOLL-Werte.
1) Lastschrifteinzug zum 20. des auf die Zeichnung folgenden Monats.
Dokumente
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Alternative Produkte
Anbieter |
Produkt (Variante) |
Produktklasse Voraussetzung |
Kategorie Unterkategorie |
Mindestinvestition | Laufzeit 1) | Auszahlung gesamt 2) | BVZ p.a. 3) | Status |
---|---|---|---|---|---|---|---|---|
Dr. Peters | Immobilienportfolio Deutschland II | Geschlossener Publikums-AIF (risikogemischt) §34f I S.1 Nr. 2 GewO (geschlossenes Investmentvermögen) |
Immobilien Inland 6b-Fonds |
10.000,00 € |
13,00 Jahre |
165,22 % |
5,02 % |
verfügbar |
Immac | Immobilien Renditedachfonds Deutschland | Geschlossener Publikums-AIF (risikogemischt) §34f I S.1 Nr. 2 GewO (geschlossenes Investmentvermögen) |
Immobilien Inland - |
10.000,00 € |
16,00 Jahre |
171,50 % |
4,47 % |
verfügbar |
Primus Valor | ImmoChance Deutschland 12 Renovation Plus | Geschlossener Publikums-AIF (risikogemischt) §34f I S.1 Nr. 2 GewO (geschlossenes Investmentvermögen) |
Immobilien Inland - |
10.000,00 € |
7,75 Jahre |
138,83 % |
5,01 % |
verfügbar |
Habona Invest | Habona Deutsche Nahversorgungsimmobilien Fonds 08 | Geschlossener Publikums-AIF (risikogemischt) §34f I S.1 Nr. 2 GewO (geschlossenes Investmentvermögen) |
Immobilien Inland - |
10.000,00 € |
8,00 Jahre |
127,80 % |
3,47 % |
verfügbar |
Dr. Peters | Immobilienwerte II Aschaffenburg | Geschlossener Publikums-AIF (nicht risikogemischt) §34f I S.1 Nr. 2 GewO (geschlossenes Investmentvermögen) |
Immobilien Inland 6b-Fonds |
20.000,00 € |
15,00 Jahre |
155,50 % |
3,70 % |
verfügbar |
Fußnoten & Zeichenerklärung
1) Die Mindestinvestition ist der kleinstmögliche Betrag exklusive eines möglichen Agios, mit dem sich ein Anleger beteiligen kann. Höhere Investitionen sind möglich, wobei i.d.R. die vorgeschriebene Stückelung zu beachten ist.
2) Die Angaben zum Sparplan entsprechen den kleinstmöglichen Sparraten & Intervallen über die Einzahlungsphase. Höhere Sparraten sind i.d.R. möglich - unterliegen ggf. aber auch einer vorgeschriebenen Stückelung.
3) Die dargestellte Laufzeit ist ein Prognosewert laut Anbieter. Die tatsächliche Laufzeit kann hiervon erheblich nach oben oder unten abweichen.
4) Die dargestellten Auszahlungen sind ein Prognosewert laut Anbieter. Die tatsächlichen Auszahlungen können hiervon erheblich nach oben oder unten abweichen.
5)
Brutto-Vermögenszuwachs p.a.. Der angezeigt Wert ist ein Durchschnittswert der Auszahlungen abzgl. 100% (Kapitaleinsatz) über die Laufzeit und soll die Vergleichbarkeit der Produkte verbessern. Es handelt sich explizit um kein IRR. Die Berechnung berücksichtig dabei keine steuerlichen Ergebnisse (daher Brutto). Der angegebene Wert wird weder vom Produkt-Anbieter noch von der BIT Treuhand AG garantiert.
I.d.R. errechnet sich der Wert aus folgender Formel: BVZ = ( A - 100% ) / L
Dabei ist BVZ=Brutto-Vermögenszuwachs, A=Auszahlung gesamt 2), L=Laufzeit 1) und 100%=Eingesetztes Kapital.
Es liegt für diesen Fonds ein Plausibilitätscheck von Feri EuroRating vor. Der Plausibilitätscheck untersucht die Nachvollziehbarkeit und wirtschaftliche Schlüssigkeit von Fondsprospekt (gemäß der Angaben des IdWS4 Gutachtens), Fondskonzept, Asset, Performance/Prognoserechnung und Initiator.
Scope Investment Monitoring. Dieser Fonds wird während der Laufzeit von Scope Analysis GmbH kontinuierlich beobachtet und regelmäßig bewertet. Anleger und Finanzvermittler profitieren durch ein einheitliches, unabhängiges Reporting und das Risikokontrollsystem, das die Überwachung von Portfolien erheblich vereinfacht.
Es liegt für diesen Fonds ein Plausibilitätscheck von Scope Analysis GmbH gemäß IDW PS 951 vor. Der Plausibilitätscheck unterstützt Intermediäre wirksam bei Ihren Produktprüfungsaufgaben.
Es liegt für diesen Fonds eine Erweiterte Produktprüfung gemäß IDW PS 951 vor, für die Scope Analysis GmbH die Haftung übernimmt.
Für dieses Produkt liegt eine Konformitätserklärung zu den Anforderungen des § 31 ff. WpHG bzw. des § 14 FinVermV seitens des Anbieters oder eines Wirtschaftsprüfers vor.
Für diesen Fonds wird durch das DIK Deutsches Institut für Kapitalanlagen ein regelmäßiger Monitoringbericht über den Verlauf des Projektes erstellt.
Es liegt für diesen Fonds ein Arbeitspapier zur wirtschaftlichen Plausibilitätsprüfung des DIK Deutschen Instituts für Kapitalanlagen vor.
Für diesen Fonds wurde eine Plausibilitätsprüfung von TKL.Fonds - Gesellschaft für Fondsconception und -analyse mbH durchgeführt.
Das Institut für Beteiligungs-Analyse (IfBA) hat für diesen Fonds eine Plausibilitätsprüfung erstellt.
Es liegt für diese(n) Fonds/Vermögensanlage eine Plausibilitätsprüfung der Dextro Group® Germany GmbH (zertifiziert nach IDW PS 951 Typ B) vor. Diese Plausibilitätsprüfung untersucht die Richtigkeit, Nachvollziehbarkeit und Schlüssigkeit von Prospekt, Konzept (rechtliche, steuerliche und wirtschaftliche Aspekte), Asset, Prognoserechnung und Initiator.
Es liegt eine Ratingklassen-Einstufung der Dextro Group® Germany GmbH zwischen AAA (bestes Chance-Risiko-Verhältnis) und D (schlechtestes Chance-Risiko-Verhältnis) vor. Hierbei beschreibt die Ratingklasse BBB die untere Grenze des Investmentgrade. Die Ermittlung der Dextro-Ratingklasse ist gemäß IDW 951 Typ B zertifiziert und wird mit einem gemäß IDW PS 880 und IDW RS FAIT1 Standards zertifizierten finanzmathematischen Analyseverfahren erstellt.
(Die in dieser Zeichenerklärung angezeigte bestmögliche Wertung ist lediglich eine exemplarische Darstellung.)
Es liegt eine WpHG-konforme Risikoeinstufung der Dextro Group® Germany GmbH vor. Die Ermittlung der Dextro-Risikoklasse ist gemäß IDW 951 Typ B zertifiziert und wird mit einem gemäß IDW PS 880 und IDW RS FAIT 1 Standards zertifizierten finanzmathematischen Analyseverfahren erstellt.
(Die in dieser Zeichenerklärung angezeigte bestmögliche Wertung ist lediglich eine exemplarische Darstellung.)
Risikoklassen gemäß Scope:
Niedriges Risiko (kommt für Beteiligungen nicht in Frage)
Die Kapitalanlage setzt lediglich eine sehr geringe Risikobereitschaft des Anlegers voraus. Es wird bei negativer Entwicklung kein Ausfall des investierten Kapitals antizipiert. Die Hinweise zu Risiken Alternativer Investment Fonds sind zu beachten, insbesondere das generelle Totalverlustrisiko.
Mäßiges Risiko (kommt für Beteiligungen nicht in Frage)
Die Kapitalanlage erfordert eine mäßige Risikobereitschaft des Anlegers. Es wird ein Kapitalausfall bei negativer Entwicklung von bis zu 5% des investierten Kapitals antizipiert. Die Hinweise zu Risiken Alternativer Investment Fonds sind zu beachten, insbesondere das generelle Totalverlustrisiko.
Mittleres Risiko
Die Kapitalanlage erfordert eine gesteigerte Risikobereitschaft des Anlegers. Es wird ein Kapitalausfall bei negativer Entwicklung von bis zu 10% des investierten Kapitals antizipiert. Die Hinweise zu Risiken Alternativer Investment Fonds sind zu beachten, insbesondere das generelle Totalverlustrisiko.
Hohes Risiko
Die Kapitalanlage erfordert eine hohe Risikobereitschaft des Anlegers. Es wird ein Kapitalausfall bei negativer Entwicklung von nicht mehr als 50% des investierten Kapitals antizipiert. Die Hinweise zu Risiken Alternativer Investment Fonds sind zu beachten, insbesondere das generelle Totalverlustrisiko.
Besonders hohes Risiko
Die Kapitalanlage erfordert eine sehr hohe Risikobereitschaft des Anlegers. Es wird ein Kapitalausfall bei negativer Entwicklung von mehr als 50% des investierten Kapitals antizipiert. Die Hinweise zu Risiken Alternativer Investment Fonds sind zu beachten, insbesondere das generelle Totalverlustrisiko.
Für alle Risikoeinstufungen gilt, dass Beteiligungen an Alternativen Investment Fonds mitunternehmerische Beteiligungen sind. Mitunternehmer ist, wer als Gesellschafter oder Treugeber einer Personengesellschaft (hier der Kommanditgesellschaft) Mit-Unternehmerrisiko (so z.B. im Sinne der nachgenannten generellen Risiken) trägt und Mit-Unternehmerinititative entfalten kann (so z.B. im Rahmen von Gesellschafterabstimmungen). Mit derartigen Beteiligungen sind Risiken verbunden, die von der Entwicklung der wirtschaftlichen, rechtlichen und steuerlichen Rahmenbedingungen abhängig sind. Generell besteht bei derartigen Beteiligungen das Risiko eines Totalverlusts des eingesetzten Kapitals und des Agios. Grundsätzlich ist es möglich, dass es zu Zahlungspflichten von Zeichnern kommen kann (z.B. in Form von Steuerzahlungen), ohne dass Rückflüsse aus der Beteiligung erfolgt wären, dieses kann eine Insolvenz des Zeichners zur Folge haben. Des Weiteren besteht das Risiko, dass der Anleger verpflichtet ist, in voller Höhe (d.h. ohne Begrenzung auf die Höhe seiner Haftsumme oder Einlage) erhaltene Auszahlungen an die Fondsgesellschaft analog §§ 30, 31 GmbHG zurückzuzahlen, wenn Auszahlungen geleistet wurden, die zur Überschuldung oder Zahlungsunfähigkeit der Fondsgesellschaft und dadurch mittelbar dazu führen, dass bei der persönlich haftenden Gesellschafterin, die für die Verbindlichkeiten der Fondsgesellschaft haftet, eine Unterbilanz entsteht oder vertieft wird. Im Insolvenzfall kann der Anleger zudem nach § 172 Abs. 4 HGB trotz Leistung seiner Einlage in dem Umfang zur Rückzahlung von - nicht durch handelsrechtliche Gewinne abgedeckten - Ausschüttungen und Entnahmen verpflichtet sein, in dem das Kapitalkonto unter den Wert der Hafteinlage abgesunken ist. Bei ratierlicher Einzahlung der Pflichteinlage kann im Insolvenzfall die Erbringung der gesamten Einlage (also auch des noch nicht geleisteten Teils) durch den Insolvenzverwalter eingefordert werden. Die Handelbarkeit von Anteilen an Alternativen Investment Fonds ist regelmäßig eingeschränkt, eine Rückgabe von Anteilen an eine Fondsgesellschaft ist grundsätzlich ausgeschlossen. Es ist möglich, dass ein Anleger keinen Käufer für seine Beteiligung findet und daher seine Beteiligung nicht oder nicht zu dem von ihm gewünschten Zeitpunkt oder nur unter Wert veräußern kann. Eine ordentliche Kündigung der Beteiligung ist regelmäßig erst zum Ende der konzeptionsgemäß geplanten Laufzeit eines Fonds möglich. Risiken bestehen auch im Hinblick auf die Einnahmesicherheit eines Fonds. Insbesondere die Laufzeit von eventuell bestehenden Mietverträgen und die Bonität des oder der Mieter beeinflussen hier das Risiko, und auch die Höhe der zugrunde gelegten Inflationsannahme beeinflusst die Höhe des Risikos. Mit steigender Laufzeit eines Fonds steigt zudem die Gefahr des Eintritts von Risiken (z.B. durch Veränderungen der Bonität der Vertragspartner) und sinkt die Möglichkeit, diese angemessen prognostizieren zu können. Weitere Risiken können aus dem Einsatz von Fremdkapital im Rahmen der Fondsfinanzierung erwachsen. Diese Risiken steigen in Abhängigkeit von der Höhe der Fremdkapitalquote, bei fehlender oder nur kurzer vereinbarter Zinsbindung und bei einer von der Fondswährung abweichenden Finanzierung des Fonds in einer Drittwährung. Erfolgt eine Finanzierung eines Fonds in einer Drittwährung, die nicht mit der Währung identisch ist, in der die Einlage zu erbringen ist, bestehen mithin Wechselkursrisiken, die sich auf das Ergebnis des Fonds negativ oder positiv auswirken können. Strukturell gleiche Risiken bestehen auf Anlegerebene, wenn ein Anleger eine Anlage in einer von seiner Heimatwährung abweichenden Währung tätigt. Erfolgt innerhalb eines Fonds keine Risikostreuung durch eine Investition in mehrere Anlageobjekte und/oder verschiedene Anlageklassen, steigert auch dieses das mit dem jeweiligen Fonds verbundene Risiko. Zudem bestehen Risiken im Hinblick darauf, ob bzw. dass anfallende Aufwendungen (z.B. Höhe von Anschlusszinssätzen, Kosten der Instandhaltung, Kosten von Betriebsmitteln) angemessen kalkuliert worden sind. Risiken erwachsen auch aus den rechtlichen und wirtschaftlichen Rahmenbedingungen des jeweiligen Investitionsortes. Zudem beeinflusst die Erfahrung des Fondsanbieters am Markt allgemein und insbesondere im Hinblick auf das jeweilige Fondssegment die Risikogeneigtheit eines Fonds, Schlüsselpersonenrisiken können hier zum Tragen kommen. Diese Aufzählung möglicher Risiken ist nicht abschließend, eine vollständige Darstellung der aus Sicht des Fondsanbieters jeweils erkennbaren Risiken kann nur dem Verkaufsprospekt entnommen werden. Alternative Investment Fonds eignen sich nicht für Anleger, die eine Anlageform suchen, bei der die Ergebnisse im Vorhinein als sicher oder annähernd sicher feststehen bzw. die eine feste Verzinsung ihrer Anlage erwarten. Da jeder Fonds individuelle dem jeweiligen Konzept entsprechende Risiken aufweist, sind die speziellen im Verkaufsprospekt ausgewiesenen Risiken in eine Anlageentscheidung mit einzubeziehen, so dass die Lektüre des vollständigen Prospekts notwendig bleibt.
Methodik
Die Grundlage für die Einstufung der erforderlichen Risikobereitschaft bei Anlagen in Alternative Investment Fonds bildet die Einschätzung des maximal möglichen Verlustes in 99% aller berechneten Szenarien auf Basis eines VaR - Value at Risk. Dieser wird im Rahmen einer Kapitalfluss-Simulation analog zum VaR errechnet. Dabei werden insbesondere folgende Risikoerwartungen berücksichtigt: Einnahmen und Ausgaben, Investitionskosten und Veräußerungserlös, volkswirtschaftliche und laufzeitabhängige Risiken (Zinsen, Inflation und Wechselkurse, Markt- und Branchenrisiken, Länder- und Steuerrisiken) sowie die Qualität des Fondsmanagements.
Haftungsausschluss
Die Scope Capital Services GmbH übernimmt keine Verantwortung oder Haftung für einen Schaden, der sich aus einer Verwendung der Risikoklassifizierung und der darin enthaltenen Angaben ergibt. Eine Investitionsentscheidung sollte auf der Grundlage des offiziellen Verkaufsprospektes erfolgen und auf keinen Fall auf der Grundlage dieser Risikoklassifizierung. Die Risikoklassifizierung stellt weder ein Angebot noch eine Einladung zum Kauf einer Kapitalanlage dar, noch bildet dieses Dokument oder die darin enthaltenen Informationen eine Grundlage für eine vertragliche oder anderweitige Verpflichtung irgendeiner Art.
Risikoklassen gemäß Dextro Group:
Geringes Risiko (kommt für Beteiligungen nicht in Frage)
Durch die bedingte Diversifikationsmöglichkeit und Anlageziel kann kein Alternativer Investment Fonds bzw. keine Vermögensanlage in die RK1 eingestuft werden.
Mäßiges Risiko (kommt für Beteiligungen nicht in Frage)
Durch die bedingte Diversifikationsmöglichkeit und Anlageziel kann kein Alternativer Investment Fonds bzw. keine Vermögensanlage in die RK2 eingestuft werden.
Erhöhtes Risiko
Ein Alternativer Investment Fonds bzw. eine Vermögensanlage dieser Klasse weist einen kleineren oder vergleichbaren Risikogehalt (im Sinne von Renditevolatilität, Kapitalverlust- und Totalverlustrisiko) auf als die etablierten Produkte dieser Klasse. Ein quantitativer Vergleich mit Aktienfonds (DAX-Werte) bestätigt die Einstufung in die Risikoklasse.
Hohes Risiko
Ein Alternativer Investment Fonds bzw. eine Vermögensanlage dieser Klasse weist einen kleineren oder vergleichbaren Risikogehalt (im Sinne von Renditevolatilität, Kapitalverlust- und Totalverlustrisiko) auf als die etablierten Produkte dieser Klasse. Ein quantitativer Vergleich mit Aktienfonds in Fremdwährung bestätigt die Einstufung in die Risikoklasse.
Sehr hohes Risiko
Ein Alternativer Investment Fonds bzw. eine Vermögensanlage dieser Klasse weist einen größeren Risikogehalt (im Sinne von Renditevolatilität, Kapitalverlustrisiko und Totalverlust Gefahr) auf als die etablierten Produkte von RK4. Alternative Investment Fonds bzw. Vermögensanlagen in dieser Risikoklasse zeigen größere Schwankungen als Aktienfonds in Fremdwährungen und/oder unterliegt bedeutenden Transfer- und/oder Länderrisiken.
- Die Methodik der Dextro Group berücksichtigt sowohl qualitative als auch quantitative Kriterien.
- Zu den qualitativen Kriterien zählen: Nachvollziehbarkeit, Richtigkeit, Schlüssigkeit, Angemessenheit, Qualität des laufenden Risikomanagements sowie Erfahrung des Initiators.
- Im Rahmen der quantitativen Analyse wird das Gesamtrisikogehalt des Fonds bzw. der Vermögensanlage simulativ ermittelt und mit anderen Investionsprodukten der jeweiligen Risikoklasse verglichen.
Wichtiger Hinweis
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